Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsumfang und Gültigkeit
Grundlagen für die Überlassung von Arbeitskräften sind das Österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG). BGBL 196/1988, in der jeweils gültigen Fassung, sowie Österreichisches Recht und nachstehende vertragliche Bedingungen, welche mit Auftragserteilung als anerkannt und vereinbart gelten – hiervon abweichende Bedingungen erlangen ausnahmslos nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie zwischen der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) GmbH als Überlasser und dem Beschäftiger schriftlich vereinbart werden. Jede mündliche oder stillschweigende Abänderung nachstehender Bedingungen wird ausgeschlossen.
II. Leistungsumfang
Die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) überlässt dem Beschäftiger Arbeitskräfte, welche die fachliche Eignung der vom Beschäftiger geforderten Berufsgruppe aufweisen. Die Qualifikation der überlassenen Arbeitskräfte entspricht, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, den durchschnittlichen Fähigkeiten einer Arbeitskraft der jeweiligen Berufsgruppe. Die von der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) überlassenen Arbeitskräfte dürfen ausnahmslos nur für das in der Auftragsbestätigung angeführte Tätigkeitsgebiet herangezogen werden. Entspricht eine überlassene Arbeitskraft nicht der gemäß Punkt II. dieser Bedingungen vereinbarten Leistung, kann die überlassene Arbeitskraft binnen zwei Tagen ab Arbeitsbeginn an den Überlasser zurückgestellt werden.
III. Preise
Die in den Anboten der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) angeführten Nettopreise basieren auf den Lohnkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Die Angebote sind stets unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich durch eine Befristung als fest gekennzeichnet sind. Bei kollektiv vertraglicher Lohnerhöhung oder sonstigen Kostensteigerungen ist die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) berechtigt, die Preise entsprechend anzuheben, dies auch während des Beschäftigungszeitraumes.
IV. Vertragsabschluss
Vertragsinhalt ist der Inhalt der Auftragsbestätigung einschließlich der allgemeinen Bedingungen für die Überlasser von Arbeitskräften der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) GmbH.
V. Beschäftigungszeitraum
Als Arbeitsbeginn gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Termin. Als letzter Arbeitstag gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, welcher durch Verlängerung, die eine Woche vor Auftragsende bekanntzugeben ist, auftragsmäßig neu festgesetzt werden kann. Bei unbefristeten Arbeitskräfteüberlassungen beziehungsweise bei solchen, die die Dauer von einem Monat überschreiten, kann das Arbeitskräfteüberlassungsverhältnis von beiden Seiten binnen sieben Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
VI. Übernahmebestimmungen
Wird ein zur Überlassung angebotener oder überlassener Mitarbeiter vom Beschäftiger als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person übernommen, verpflichtet sich der Beschäftiger ab der Übernahme den Wert von 100 Angebotsstunden der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) als Aufwandskostenersatz zu zahlen. In einzelnen Fällen können gesonderte Übernahmebestimmungen im Angebot vereinbart werden.
VII. Einstellungsverbot
Ist ein Beschäftigungsbetrieb von Streik oder Aussperrung betroffen, ist dies der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) unverzüglich mitzuteilen und es besteht in diesem Fall ein sofortiges Beschäftigungsverbot der überlassenen Arbeitskräfte.
VIII. Beschäftigerpflichten
Der Beschäftiger ist verpflichtet zur Einhaltung der jeweils geltenden öffentlich – rechtlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften, sowie der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht und haftet dafür gegenüber dem Arbeitskräfteüberlasser. Es obliegt dem Beschäftiger, die ihm überlassenen Arbeitskräfte bei der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung zu melden.
IX. Haftung
Die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) haftet nicht für eine bestimmte Arbeitsleistung oder einen bestimmten Leistungserfolg, sie übernimmt auch keine Haftung für allfällige von der Arbeitskraft zugefügte Schäden. Die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) übernimmt keinerlei Haftung für aufgrund oder anlässlich der Arbeitsausführungen der überlassenen Arbeitskraft allenfalls entstehende Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche soweit keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Benutzt die überlassene Arbeitskraft Arbeitsgeräte, Fahrzeuge etc. des Beschäftigers, haftet die Fa. JOMA Workstaff (Personalservice) nicht für daran oder dadurch entstehende Schäden. Vor der Überlassung von Fahrzeugen an die überlassene Arbeitskraft hat der Beschäftiger zu prüfen, ob die überlassene Arbeitskraft die zum Lenken derartiger Fahrzeuge erforderliche Berechtigung besitzt. Die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) GmbH haftet nicht für Unterbleiben oder Verzögerungen der Arbeitsleistung, insbesondere bei höherer Gewalt oder Krankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft. In diesen Fällen ist die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) berechtigt vom Vertrag zurückzutreten ohne eine andere Arbeitskraft zu überlassen. Schadensersatzansprüche gegen die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) hieraus sind ausgeschlossen, ausgenommen es wird ein besonderer Werkvertrag abgeschlossen.
X. Auftragsort
Als Auftragsort gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Arbeitsstätte. Bei Einsatz an einem anderen als dem vereinbarten Arbeitsort ist die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) im Vorhinein zu verständigen. Der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) ist der jederzeitige Zugang zu den Arbeitsorten, an welchen die überlassenen Arbeitskräfte beschäftigt werden, zu ermöglichen.
XI. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) monatlich bzw. 14 tätgig aufgrund der von der überlassenen Arbeitskraft aufgezeichneten Stundennachweise. Die überlassene Arbeitskraft ist nicht berechtigt, Zahlungen im Namen der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) entgegenzunehmen. Die Rechnungen sind zahlbar binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Fälligkeitsdatum werden Verzugszinsen in Höhe von10% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Zur Vornahme von Abzügen bzw. Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Beschäftiger nicht berechtigt. Wechselzahlungen werden von der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) nicht akzeptiert. Für den Fall dass der Beschäftiger Zahlungen nicht oder verspätet leistet, ist die Fa. JOMA Workstaff (Personalservice) berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten ohne weitere Leistung an den Beschäftiger erbringen zu müssen, ohne Nachfristsetzung auch bei Ablehnung der Deckung durch die eigene Kreditschutzversicherung. Schadensersatzansprüche gegen die Firma JOMA Workstaff (Personalservice) hieraus sind ausgeschlossen.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die Überlassung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Firmensitz der Firma JOMA Workstaff (Personalservice), auch wenn die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Handelsgericht Wien, Firmensitz der Firma JOMA Workstaff (Personalservice) ist Wien.
XIII. Besondere Bedingungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege. gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Überlassungsvertrages und der obsolet gewordenen Bestimmungen entspricht.
XIIII Sicherheit; Gesundheit und Umweltschutz
Für uns eine klare Verpflichtung, dem Thema Arbeitssicherheit größte Aufmerksamkeit zu schenken. Daher bitten wir unsere Kunden ein Augenmerk auf Sicherheit, und Gesundheit zu legen und diese in unserem Sinne weiter zu leben. Sicherheit ist uns wichtig!